Ab dem 01.07.2011 wird in Deutschland die Wehrpflicht und damit auch die Zivildienstpflicht ausgesetzt. Es besteht für junge Männer ab diesem Zeitpunkt keine Verpflichtung mehr, den Zivildienst abzuleisten.

 

 

Hier finden Sie erste Informationen zum Bundesfreiwilligendienst, nähere Infomationen finden Sie unter

www.bundesfreiwilligendienste-rps.de

 

Gesetzentwurf Bundesfreiwilligendienst
Der vollständige Text des vom Bundeskabinett auf Initiative von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder beschlossenen Gesetzentwurfes liegt inzwischen als Bundesrats-Drucksache 849/10 vor und kann direkt hier abgerufen werden:
Gesetzesentwurf der Bundesregierung

Derzeit leisten 90.000 Zivildienstleistende ihren Zivildienst ab. Um den Wegfall der wertvollen Unterstützung durch Zivildienstleistende in den Zivildienststellen teilweise auffangen zu können, installiert der Bund ab dem 01.07.2011 den sogenannten  BUNDESFREIWILLIGENDIENST – BFD – mit insgesamt 35.000 Plätzen bundesweit.

 

Gleichzeitig werden die bestehenden Freiwilligendienste wie Freiwilliges Soziales Jahr – FSJ – und Freiwilliges Ökologisches Jahr – FÖJ – ausgebaut.

Der Gesetzesentwurf zum BUNDESFREIWILLIGENDIENST - BFD – wird im Januar 2011 vom Bundeskabinett beschlossen, das Gesetz tritt ab 01.07.2011 in Kraft.

 

Der BUNDESFREIWILLIGENDIENST - BFD - steht jungen Männern und Frauen, sowie allen Generationen offen. Die Dienstdauer beträgt mindestens 6 Monate, in der Regel 12 Monate, eine Verlängerung bis 24 Monate ist möglich.

 

BFD-Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Alter von 16-27 Jahre können den BFD in Vollzeit in sozialen, ökologischen, kulturellen und sportlichen Einrichtungen ableisten. Für den

Teilnehmerkreis ab 28 und älter besteht die Möglichkeit, den Dienst in Teilzeit (mind. 20 Std pro Woche) abzuleisten.

 

Die BFD-Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben im BFD Anspruch auf

1. ein monatliches Taschengeld

2. Sozialversicherung (Kranken-, Arbeitslosen, Renten- und Pflegeversicherung)

3. Urlaubsanspruch nach Bundesurlaubsgesetz

4. zusätzlich einen monatlichen geldwerten Anteil für Unterkunft und Verpflegung

5. die Teilnahme an 25 kostenfreien pädagogisch-begleiteten Seminaren – dafür werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom Dienst freigestellt

 

Am BFD interessierte Männer und Frauen erhalten über den Paritätischen derzeit eine Freiplatzliste über die ab 01.07.2011 freien BFD-Einsatzplätze und können direkt Kontakt mit der gewünschten Einsatzstelle nehmen. Der Dienst kann in Absprache mit der Einsatzstelle ab 01.07.2011 oder später begonnen werden.

Weitere Informationen zum Bundesfreiwilligendienst finden Sie hier:

www.bundesfreiwilligendienst-rps.de